Stadtkultur Münster

Beschlussvorlage zum Musik-Campus für die Ratssitzung am 18. Mai

Sachentscheidung:

  1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung des Musik-Campus als ein gemeinsames Projekt von WWU und Stadt Münster aus.

  2. Der Rat stimmt dem Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße für die weitere Planung und Umsetzung des Vorhabens Musik-Campus zu (Anlage 2) und beschließt, andere potentielle Standorte nicht weiterzuverfolgen.

  3. Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus, Stand 16.12.2021, mit den Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturbau“ zur Kenntnis (Anlage 3).

    Er stimmt auf dieser Basis einer perspektivischen Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel um 24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2026 auf 70,1 Mio. € zur Finanzierung der rein städtischen Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster” zu. Der Rat erklärt sich bereit, mit den noch einzuwerbenden Drittmitteln das städtische Investitionsbudget bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen.

    Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass die derzeit nicht ausfinanzierte Deckungslücke im Projekt i.H.v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame Fördermittelakquisen und privates Fundraising von Stadt und WWU in Gänze geschlossen wird und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 130,5 Mio. € für den Neubau der Musikhochschule bereitstellt.

  4. Begründung:

    Die erneute Vorlage zum Projekt Musik-Campus ist ergänzend zur Vorlage V/0924/2021 erstellt. Die Beschlusslagen des Rates vom 06.04.2022 erfordern aus Sicht der Verwaltung und des Projektpartners WWU ergänzende Aussagen als klare Grundlage, um das Projekt gemeinsam mit den Projektpartnern WWU und Land NRW erfolgreich und zielführend fortzusetzen.

    Für das Vorhaben und mögliche Förderungen ist es essenziell, dass die Stadt Münster (vgl. obige Beschlussvorschläge) sich eindeutig bekennt …

    •   zum Vorhaben eines Musik-Campus und seiner Umsetzung;

    •   zur Gemeinsamkeit der Realisierung in Partnerschaft mit der WWU;

    •  zur Realisierung am Standort Hittorfstr./Einsteinstr. unter Betrachtung sowohl des städtischen Grundstücks als auch des Landesgrundstückes;

    •  zur Finanzierung der städtischen Anteile im/am Projekt.

      Wie bereits in der Vorlage V/0924/2021 dargestellt, stehen die hierfür notwendigen Beschlusslagen unter dem Vorbehalt der weiteren Planungen und der durch den Rat noch im weiteren Projektverlauf zu treffenden Beschlüsse (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage – Timeline), hier

      Aufstellungsbeschluss und Auslobung eines Hochbauwettbewerbs: Zustimmung zu den Ergebnissen des Städtebaulichen Realisierungskonzeptes und auf dieser Grundlage Einleitung des Bauleitplanverfahrens und des hochbaulichen Wettbewerbs;

      Errichtungsbeschluss:
      Zustimmung zu den Ergebnissen des hochbaulichen Wettbewerbs, ggf. nach Überarbeitung des Siegerentwurfes;

      Baubeschluss:
      Zustimmung zur konkreten Planung und Kostenberechnung

    Die Beschlüsse dieser Vorlage stehen zudem unter dem grundsätzlichen Haushaltsvorbehalt in der annualen Beratung des städtischen Gesamthaushaltes, insbesondere hinsichtlich des Aspektes der Baupreisentwicklung und damit der Kostenentwicklung des Projekts in den kommenden Jahren.

    Mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann die Bedarfsplanung fortgeführt und die konkrete Planung vorbereitet werden. Bis zum Ende des Wettbewerbs und dem Errichtungsbeschluss des Rates werden ca. 2,5 Jahren für dieses Großprojekt benötigt.

    Zu 1.

    Durch die Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt der unterschiedlichen Akteure entsteht ein Projekt mit starker Ausstrahlungskraft und Wirkung nach außen, das die einzelnen Kultur-Akteure auf diesem Niveau und den zu erwartenden Synergien nicht erreichen können.

    In der bisherig einzigen Fachausschuss-Diskussion zum Projekt im Kulturausschuss am 06.04.2022 wurden die dringenden Handlungsbedarfe für die städtischen Nutzungsbausteine im Musik-Campus betont und überfraktionell befürwortet und unterstützt – die bereits konsolidierten städtischen Raumbedarfe wurden im Zuge dieser Diskussion ebenfalls nicht in Frage gestellt. Die für diese Bedarfsdeckungen erforderlichen erheblichen Kosten allein für städtische bauliche Einzellösungen hat die Verwaltung in der Vorlage V/0924/2021 explizit dargestellt. Einzellösungen für die jeweiligen

    Ankernutzer würden die gemeinsamen wirtschaftlichen und kulturellen Vorteile des Musik-Campus jedoch nicht ansatzweise erreichen.

    Der grundsätzliche Projektgedanke und das Projekt Musik-Campus wird ausschließlich in Partnerschaft mit der WWU umsetzbar sein: Nach jahrelangem Warten der WWU auf Entscheidungen der Stadt steht diese nun unter vitalem zeitlichen Entscheidungsdruck mit Blick auf die Neuerrichtung der Musikhochschule und benötigt in diesem Zusammenhang ein klares zeitnahes Signal des Rates, das Projekt gemeinsam umsetzen zu wollen.

    Zu 2.

    Die Zukunft Münsters hängt sehr entscheidend von der Entwicklung der Hochschulen und des Wissenschaftssektors ab. Im Zukunftsprozess Münster 20|30|50 (Vorlage V/0487/2021 an den Rat) wurden die Urbanen Wissensquartiere als eines der 10 ISEK-Leitthemen definiert. Der Musik-Campus am Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße ist ein bedeutsamer Baustein der Urbanen Wissensquartiere im Westen der Stadt und als „Trittstein“ Bindeglied der räumlichen Verknüpfung von Altstadt, Schlossareal, naturwissenschaftlichem Zentrum westlich des Rings und darüber hinaus bis in den Stadtteil Gievenbeck.

    Für die WWU und Land kommt für die Realisierung des Projektes als Gemeinschaftsprojekt zudem ausschließlich der Standort Hittorfstraße/ Einsteinstraße in Frage (siehe Anlage 2 zu dieser Vorlage).

    Das Vorhaben soll auf dem Landesgrundstück der ehemaligen und abgängigen Pharmazie realisiert werden. Aufgrund der notwendigen Flächen für die Musikhochschule, den städtischen Flächen und den gemeinsamen Kulturflächen mit zusammen knapp 17.000 m2 Nutzflächen 1-6 (NUF 1-6) bzw. ca. 32.000 m2 entstehender Bruttogeschossfläche (BGF) wird das Landesgrundstück für eine geeignete und vor allem stadtraumverträgliche Unterbringung aller Flächen voraussichtlich nicht ausreichend sein.

    Das direkt angrenzende städtische Grundstück soll deshalb als Fläche für das Vorhaben mit betrachtet und bei Bedarf einbezogen werden, um unter den Aspekten Städtebau, Architektur, Nachbarschaft, Naturschutz, Naherholung und schulische Bildung eine für den Standort angemessene, sensible und ausgewogen-verträgliche Lösung zu finden.

    Die WWU mit der Leitung des botanischen Gartens ist in diesem Zusammenhang für eine räumlich modifizierte Neukonzeption des ehemaligen Arzneipflanzengartens unter Integration eines grünen Klassenzimmers offen. Der Grad und Umfang der Beanspruchung von Flächen des ehem. Arzneipflanzengartens kann erst im Zuge der Beratung der Ergebnisse des Städtebaulichen Realisierungskonzeptes und in der Abwägung aller stadträumlichen Belange Ende 2022 entschieden werden.

    Aufgrund der Standortsensibilität scheidet eine über die Gebäude des Campus hinausgehende Tiefgaragenlösung und damit eine weitreichende Versiegelung des Standortes mit zu vermeidenden weiteren Eingriffen in die Grünstrukturen aus: Der Kfz-Stellplatznachweis wird im benachbarten Parkhaus Coesfelder Kreuz zugeordnet werden können. Die gesamten Flächen des Musik-Campus und die Verflechtungen und Verknüpfungen des Areals sollen und können zudem sinnhaft und die Entwicklung des Schlossumfeldes unterstützend (s.o.) in ein zu erarbeitendes „Freiraumentwicklungskonzept Schlossumfeld“ implementiert werden.

    Die künftigen Bauten sind nachhaltig und nach ökologischen Standards zu konzipieren – insgesamt wird Barrierefreiheit für das neue öffentliche Gebäude und seinen umgebenden Freiraum hergestellt.
    Detailaspekte und -anforderungen zu beiden wichtigen Aspekten können sinnvoll zum Zeitpunkt der Freigabe der hochbaulichen Wettbewerbsauslobung (in 2023) festgelegt werden.

    Andere Standorte als der vorgeschlagene Zielstandort für das Projekt kommen auch verschiedensten Gründen nicht in Frage (vgl. Vorlage V/0924/2021, Seite 6 und 7).

    Zu 3.

    Der Kostenrahmen für das Projekt, Stand 16.12.2021, wurde unter Berücksichtigung von damals großzügigen Risikozuschlägen und Baupreisindexierungen i.H.v. summarisch 65% der Gesamtbaukosten ermittelt (vgl. Anlage 3 zu dieser Vorlage – Kosten- und Finanzierungsstruktur). Die aktuellen und extremen Entwicklungen bedingt durch die Corona- und Ukrainekrise, Lieferengpässe und die Auswirkungen der aktuellen politischen wie wirtschaftlichen Situation waren nicht vorhersehbar. Es ist derzeit ebenso wenig seriös wie belastbar einschätzbar, wie sich die Baukosten in den nächsten Jahren entwickeln werden. Erst mit den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob sich die Baupreise wieder normalisieren oder die sehr hohe Preisentwicklung anhält. Vor diesem Hintergrund müssen die kommenden Entscheidungen und Beschlüsse (Auslobung Wettbewerb, Errichtungsbeschluss, Baubeschluss) für die Fortführung des Projektes gemeinsam mit der WWU entschieden werden.

    Die rein städtischen Investitionen belaufen sich auf 70,1 Mio. €. Da derzeit bereits 45,5 Mio. € im städtischen Haushalt projektveranschlagt sind, soll der Haushaltsansatz gemäß Beschlusspunkt zur Vorlage um 24,6 Mio. € erhöht werden. Der Großteil der Investitionsmittel würde erst ab der Bauphase des Projektes (ab 2026) und damit im Wesentlichen außerhalb der aktuellen mittelfristigen städtischen Finanzplanung haushaltsrelevant werden. Die Verwaltung wird zum Haushaltsplanentwurf 2023 eine Neuveranschlagung dieser vorgesehenen investiven Mittel “in späteren Jahren“ vornehmen.

    Mit dem Jahr 2022 wurde erstmals ein haushalterischer Rahmen für die investiven Projekte der Stadt Münster definiert, der jenseits der Finanzierbarkeit insbesondere auch deren tatsächliche Umsetzbarkeit in den Blickpunkt gesetzt hat. Die Erkenntnisse aus den Jahresergebnissen 2021 und dem Verlauf des aktuellen Haushaltsjahres zeigen, dass der investive Rahmen von rd. 880 Mio. € für einen vierjährigen Planungszeitraum weitere Potentiale bietet. Eine Erhöhung des Budgets für den Musik-Campus i.H.v. 24,6 Mio. € ist insofern möglich, ohne bereits geplante Maßnahmen qualitativ und/oder quantitativ zu begrenzen.

    Für die Zielrichtung, den BLB NRW in eine Sonderstellung zur baulichen Realisierung des gemeinsamen Projektes zu heben, ist für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein ausfinanziertes Gesamtprojekt nötig. Die grundsätzliche Zustimmung der Stadt Münster zum Projekt sowie zur Finanzierung, insbesondere der Kosten für die ureigenen städtischen Kulturbedarfe und der noch zu akquirierenden weiteren Projektmittel für den Kulturbau, ist in der jetzigen Projektphase ein essentieller Meilenstein auf dem Weg zu einem gemeinsamen Musik-Campus Münster.

    Die erforderlichen investiven Mittel des gemeinsamen Kulturbaus belaufen sich, Stand 16.12.2021, auf 85,2 Mio. €, wovon 37% und damit 31,6 Mio. € die Stadt Münster zu tragen hat. Mit den noch einzuwerbenden Drittmitteln würde sich das städtische Investitionsbudget bis auf 101,7 Mio. € erhöhen (bei erwarteten Einnahmezuflüssen i.H.v. 31,6 Mio. €).

    Diese Mittel sind zwar derzeit nicht gedeckt, gleichwohl sieht die Verwaltung im Projektfortschritt merkliche Förderpotentiale für den Musik-Campus auf EU, Bundes- und Landesebene. Sie bewertet die zum jetzigen frühzeitigen Projektstand nicht in Gänze ausfinanzierte Situation nicht als ein überzubewertendes Projektrisiko, sondern als ein machbares Unterfangen, die heute noch fehlenden Einnahmen zu generieren. Hierfür wird die Verwaltung, gemeinsam mit der WWU und unterstützt durch das MKW, die gesamte Breite der einschlägigen und auch neuentstehenden Förderkulissen akquirieren (vgl. Anlage 4 zu dieser Vorlage – Förderkulissen).

    Zur realistischen Akquise der Mittel muss jedoch gegenüber den Zuwendungsgebern eine grundsätzliche Bereitschaft der Stadt zur Realisierung des Projektes an einem feststehenden Standort vorliegen. Dies gilt insbes. auch für potenzielle private Geldgeber und Unterstützer des Musik-Campus.

    Die WWU hat für Ihren ebenfalls noch nicht ausfinanzierten Anteil bereits zugesagt, 20 Mio. € aus Eigenmitteln für das Projekt bereitzustellen. Stadt und WWU werden und müssen gemeinsam für das Gesamtprojekt Musik-Campus Fördermittel akquirieren, um das bestehende Defizit i.H.v. zusammen 65,2 Mio. € zu decken. Hierbei wird, über „reguläre“ Fördermittel hinaus, eine mitentscheidende Rolle die Haushaltsbereinigungssitzung des Bundes, je annual im Herbst des Jahres, spielen. Restmittel des Bundes werden in dieser Sitzung Kulturvorhaben mit nationalem Interesse zugewendet. Entsprechende Ansprachen der Bundestagsabgeordneten würden nach hierfür gebotener Ratsentscheidung zielgerichtet erfolgen.

    Der Rat bekennt sich in den vorgeschlagenen Beschlussfassungen zu einer Erhöhung der eigenen Ausgaben von heute ca. 45,5 Mio. € auf ca. 70,1 Mio. € (in späteren Jahren). Sollten Fördermittel nicht im erwarteten Umfang fließen bzw. generierbar sein, entstände eine neue Situation. Die Verwaltung würde hierzu unverzüglich berichten.

    Die Drittmittelakquise zum Projekt ist ein laufender, sich stetig mit Projektfortschritt konkretisierender Prozess. Dies betrifft v.a. die „Sicherheit“ der externen Mittelflüsse: Die in den Ratsfraktionen diskutierten Fristenregelungen hierzu sind vor dem Hintergrund der Funktionalität von Förderprogrammen nicht einfach aufzugreifen. Als Anhalte kann die Verwaltung gleichwohl ff. Ersteinschätzung zu sinnvollen Bedingungen für Akquirierungszeitpunkten geben:

    ca. 2/3 der Drittmittelzusagen bis zum Errichtungsbeschluss (nach Wettbewerb, Beginn der konkreten Planungs- und Ausschreibungsphase)

    nahezu vollständige Drittmittelzusagen bis zum Baubeschluss (Beauftragung der Realisierung des Projektes).

    WWU und Land erwarten ein klares finanzielles Beteiligungsbekenntnis der Stadt. Die vorgeschlagenen Finanz-Beschlussvorschläge zur Bereitstellung der städtischen Finanzmittel sind gleichwohl ebenso logisch wie selbstverständlich an projektpartnerschaftlich-gegenläufige Bedingungen geknüpft.

    gez.
    Markus Lewe